Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sattlerei fahrRaum – Fahrzeuginnenausstattung
Breslauer Straße 2, 64342 Seeheim-Jugenheim
Inhaber: Sven Seemann

Stand: 01.10.2022


§ 1 Geltung der Bedingungen

§ 1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen der Sattlerei fahrRaum-Fahrzeuginnenausstattung (Inhaber Sven Seemann) und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer), auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.

§ 1.2 Mit der Auftragsbestätigung, spätestens der Entgegennahme der Waren und/oder Leistungen, gelten alle nachstehenden Bedingungen als angenommen. Mündliche Nebenabsprachen, Änderungen des Vertrages, oder Änderungen der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Angebote, Angebotsfristen

§ 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend (unverbindlich). Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Waren und Leistungen auch tatsächlich und zu den genannten Preisen lieferbar sein werden (z.B. aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten), es sei denn wir haben dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2.2 Sollte für die Angebotserstellung ein Besuch bei unseren Kunden vor Ort erforderlich sein, so entstehen für den Kunden Kosten für die Anfahrt und den entsprechenden Aufwand.

§ 2.3 Ein Angebot ist, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage gültig.

§ 3 Vertragsabschluss, Liefertermine, Lieferhindernisse

§ 3.1 Mit der Bestellung, spätestens der Entgegennahme der Waren/Leistungen, erklärt der Kunde verbindlich, die Ware und/oder Leistungen erwerben zu wollen.

§ 3.2 Ein Auftrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. Sollten uns nicht alle Teile nach Vertragsabschluss geliefert werden behalten wir uns vor, nach der oben genannten Frist von dem jeweiligen Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall werden vorab geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet und/oder bestellte Materialien dem Kunden ausgehändigt. Teile, die uns innerhalb dieser Frist nachgeliefert werden, bedürfen einer Terminabsprache, sodass wir unsere Arbeiten innerhalb dieses Zeitraumes fertigstellen können. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§ 3.3 Die Lieferzeit/der Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart und aufgeführt. Soweit nichts Abweichendes angegeben, entspricht der Leistungszeitpunkt dem Rechnungsdatum.

§ 3.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer, sofern diese nicht von uns ausgeht. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Ware/Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

§ 3.5 Unvorhergesehene Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Fällen höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich Erschweren oder unmöglich machen (Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Krieg, usw.), haben wir nicht zu vertreten. Dies gilt in solchen Fällen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Wir sind berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 


§ 4 Warenannahme, Warenabholung

§ 4.1 Die Ware wird im ausgebauten (zerlegten) und gereinigten Zustand durch den Kunden bei uns angeliefert oder auf seine Kosten zu uns versandt. Sollte ihm das aus gegebenen Gründen nicht möglich sein, so kann eine Abholung (und Lieferung) durch den Verkäufer erfolgen. Dies muss schriftlich vereinbart werden.

§ 4.2 Sofern nichts anderes vereinbart, verpflichtet sich der Kunde die Ware/Leistung innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin bei der oben aufgeführten Adresse abzuholen. Sollte er dies nicht innerhalb der vorgegeben Frist tun, werden Lagerungskosten geltend gemacht.


§ 5 Versand, Abnahme, Gefahrübergang, Transportversicherung

Lieferstellung ab Werk (EXW), Deutschland, Hessen, 64319 Pfungstadt, Ostendstraße 10, Halle 7, nach Incoterms®2010. Andere Vereinbarungen müssen in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.


§ 6 Umtausch, Rücksendungen

§ 6.1 Elektrische/elektronische Bauteile oder verbaute Teile (z.B. Sitzheizungen oder Sitzbelegungsmatten) sind, mit Ausnahme von Handelsware, vom Umtausch ausgeschlossen. Es gilt die Lieferstellung ab Werk

§ 6.2 Rücksendungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden und frei Haus an unsere Geschäftsadresse. Eventuell zusätzlich anfallende Kosten für Rücksendungen werden dem Kunden von uns berechnet.


§ 7 Zahlungsweise, Zahlungsbedingung, Zahlungsverzug, Zwischenrechnungen, Sicherungsmittel

§ 7.1 Die Stellung der Schlussrechnung erfolgt am Tag des vereinbarten Liefertermins. Teilrechnungen können zu einem beliebigen Termin gestellt werden. Berechnet wird in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7.2 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge entweder in Bar oder unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum auf folgende Bankverbindung zu entrichten. Ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, wenn dieser sofort bezahlt wird, wird nicht gewährt.

Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE78 5085 0150 0024 0096 37
BIC: HELADEF1DAS

§ 7.3 Kommt ein Kunde, ganz gleich ob Verbraucher oder Unternehmer, mit einer Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor diesen uns entstandenen Schaden durch (z.B. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren) geltend zu machen.

§ 7.4 Sollten Komponenten erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden können, ein Teil der Ware/Leistung jedoch schon ausgeliefert und erbracht sein, ist der Verkäufer dazu berechtigt Zwischenrechnungen (zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen) zu erstellen.

§ 7.5 Der Verkäufer stellt dem Kunde eine Rechnung über die volle Höhe, der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Summe der Materialkosten aus. Diese ist im Voraus auf die in § 7.2 aufgeführte Bankverbindung zu überweisen. Sollte eine abweichende Höhe als Anzahlung vereinbart werden, so muss diese schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten werden. Wir behalten uns das Recht vor, Waren erst dann zu bestellen wenn der Zahlungseingang erfolgt ist. Die geleistete Anzahlung der Materialkosten wird in der Endrechnung aufgeführt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren/Leistungen sowie an den aus ihrer Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen, bis zur vollständigen Zahlung vor.


§ 9 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

§ 9.1 Der Verkäufer gewährleistet für seine handwerkliche Tätigkeit, nicht jedoch auf das verarbeitete Material. Vor allem bei echtem Leder handelt es sich um ein reines Naturprodukt, auf dem Fehler unter anderem in Form von Insektenstichen, Verletzungen, Vernarbungen etc. vorhanden sein können. Lederfehler können durch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen erst später sichtbar werden. Dies stellt keine Mängel dar.

§ 9.2 Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach der gesetzlichen Regelung und beginnt mit der Fertigstellung der Ware/Leistung.

In den nachfolgend aufgeführten Fällen kann der Verkäufer keine Gewährleistung auf seine Arbeit geben:

– Für Arbeiten bei denen bereits beschädigte Oberflächen mit Lederfarbe nachgetönt werden.
 Komponenten, deren Oberflächen in der Vergangenheit durch nicht geeignete Reinigungsmittel, zum Beispiel durch Reiniger in denen Silikone enthalten sind, gereinigt wurden. Selbst bei bestmöglicher Vorbereitung der Oberflächen kann nicht gewährleistet werden, dass die verwendeten Klebstoffe ihre vollständige Klebekraft zwischen den Materialien erbringen können.
– Arbeiten an Komponenten deren Substanz nicht mehr in einwandfreiem Zustand ist

§ 9.3 Für Handelsware oder Zukaufteile gelten die Gewährleistungen der Lieferanten.


§ 10 Öffentlicher Straßenverkehr

Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei dem Einbau oder der Verwendung unserer Waren/Leistungen in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß der nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)/ Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Montage und Betrieb erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für gesetzwidriges Verhalten des Kunden kann von uns keine Haftung übernommen werden. Aufgrund fehlender Eintragungen und Zulassungen können keine Teile zurückgenommen werden.


§ 11 Einbau/Verbau

§ 11.1 Von uns gelieferte Waren dürfen grundsätzlich nur durch Fachwerkstätten eingebaut (verbaut) werden. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Teile, z.B. das Verschrauben von Fahrzeugsitzen, den Einbau von Lenkrädern und elektrische oder elektronische Bauteile, vor allem für Bauteile in oder an denen Airbags verbaut sind. Ausgenommen sind Teile, welche gewerbsmäßig auch von einem Nicht-Fachbetrieb (ohne besondere Fachkenntnisse) montiert werden können, wie z.B. Verkleidungsteile, Teppichböden.

§ 11.2 Sollten Fahrzeugteile im ausgebauten Zustand geliefert werden, so ist der Kunde auch ebenfalls für den Wiedereinbau selbst verantwortlich.

§ 11.3 Beim Aus- und Wiedereinbau von Bauteilen (insbesondere sicherheitsrelevante Teile an denen Airbags verbaut sind), ist es erforderlich die Batterie abzuklemmen. Dadurch kann es vorkommen, dass das Fahrzeug Fehler im System speichert und sogar die Fahrzeugbatterie neu angelernt werden muss. Für das Auslesen des Fehlerspeichers und das Anlernen der Fahrzeugbatterie ist der Kunde selbst verantwortlich.


§ 12 Teilunwirksamkeit

Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch diejenigen rechtswirksamen Bestimmungen automatisch ersetzt, die dem wirtschaftlichen Erfolg und Zweck am nächsten kommen.


§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

§ 13.1 Erfüllungsort ist 64319 Pfungstadt (Hessen, Deutschland)

§ 13.2 Gerichtsstand ist Darmstadt (Deutschland)

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und/oder des Wiener UN- Abkommen über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.